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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferratec Technics AG, Rudolfstetten

(Ausgabe vom Januar 2022)

1. Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Ferratec Technics AG, Rudolfstetten (im Folgenden „FERRATEC TECHNICS“), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Weichen die Geschäftsbedingungen des Bestellers von den vorliegenden Geschäftsbedingungen ab, so gelten ausschliesslich die Bedingungen der FERRATEC TECHNICS.

2. Angebote

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Preisangaben. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Schriftliche Offerten der FERRATEC TECHNICS sind, sofern keine längere Frist zugesichert wurde, 30 Tage verbindlich.
Die Annahme der Offerte/Bestellung kann in jeder Kommunikationsform erfolgen. FERRATEC TECHNICS bestätigt die Bestellung schriftlich.

3. Preise

Die Preise verstehen sich rein netto, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ohne Mehrwertsteuer, ab Werk von FERRATEC TECHNICS.

4. Zahlungen und Zahlungsfristen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jegliche Abzüge zu leisten. Teillieferungen werden separat abgerechnet und sind ebenfalls ab Rechnungsstellung innert der genannten Frist zu zahlen.

5. Lieferfristen

Die FERRATEC TECHNICS verpflichtet sich, die in der Bestellbestätigung festgelegten Lieferfristen einzuhalten. Bei Eintritt von Lieferhindernissen, die nicht im Machtbereich von FERRATEC TECHNICS liegen, wie schwere Unfälle, Epidemien, Streik, behördliche Massnahmen, Mobilmachung, Krieg, höhere Gewalt, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen an FERRATEC TECHNICS etc., werden die Lieferfristen angemessen verlängert. Lieferfristen werden ausserdem verlängert, wenn der Besteller mit seinen Vorleistungspflichten in Verzug ist. FERRATEC TECHNICS informiert den Besteller umgehend von sich abzeichnenden Verzögerungen der Lieferung.

6. Verpackung und Transport

Die Ware wird für den Versand angemessen verpackt. Falls mit dem Besteller nicht anders vereinbart, übersendet FERRATEC TECHNICS die Ware in der Regel per Post oder Kurierdienst. Eine Transportversicherung wird auf Verlangen des Bestellers für dessen Rechnung abgeschlossen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an die Post, bzw. mit der Übergabe an einen vom Besteller bestimmten Spediteur oder bei Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an diesen selbst, auf den Besteller über.

8. Gewährleistung

Der Besteller hat die gelieferte Ware so rasch als möglich zu prüfen und festgestellte Mängel umgehend schriftlich der FERRATEC TECHNICS zu melden. Versäumt der Besteller die sofortige Meldung, gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren. Ergeben sich später Mängel, so muss die Anzeige sofort nach Entdecken erfolgen, widrigenfalls die Ware trotz dieser Mängel als genehmigt gilt. Liegt ein Mangel vor, so hat der Besteller das Recht, von FERRATEC TECHNICS die umgehende Nachbesserung der Ware zu verlangen. Stellt sich heraus, dass die nachgebesserte Ware nach wie vor an einem Mangel leidet, hat der Käufer die Wahl, einen dem Minderwert entsprechenden Abzug vom Preis zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren ein Jahr nach Übergabe der Ware.

9. Produktehaftung

Der Besteller darf die Ware nur bestimmungsgemäss verwenden und muss dafür sorgen, dass diese nur an Personen weiterveräussert wird, die mit den Produktgefahren und –risiken vertraut sind. Der Besteller ist verpflichtet, Warnhinweise des Herstellers oder der FERRATEC TECHNICS an einen Käufer weiterzugeben.

10. Online-Bestellungen

Dem Käufer ist bewusst, dass die Sicherheit im Internetverkehr nicht vollumfänglich gewährleistet ist. FERRATEC TECHNICS sorgt für den sicheren Online-Zugriff in ihre Systeme. Sie hält ihre Systeme auf dem aktuellen Stand der Technik und befolgt die Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung. FERRATEC TECHNICS haftet nicht für Störungen und Sicherheitsmängel, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für Angriffe Dritter auf ihr System (Viren, Würmer etc.). Der Besteller sorgt für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten, die sich in seinem Einflussbereich befinden. Er hält Passwörter und Benutzernamen unter Verschluss.

11. Abtretungsverbot

Die Ansprüche gegen FERRATEC TECHNICS aus dem Vertrag mit ihr sind nicht ohne ihre schriftliche Zustimmung abtretbar.

12. Datenschutz

Der Besteller stimmt zu, dass seine persönlichen und die technischen Daten zu den bestellten Geräten und diejenigen seiner Kunden für interne Zwecke, insbesondere für die Geschäftsabwicklung und zur Qualitätssicherung, durch FERRATEC TECHNICS und einen externen Partner und dessen Konzern- und Partnergesellschaften erhoben, gespeichert, bearbeitet und verwendet werden dürfen, wobei auch ein Datentransfer ins Ausland erfolgen kann. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

13. Diverse Bestimmungen

Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht in jedem Fall anderssprachigen Versionen/Übersetzungen vor. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten/AG, Schweiz.